Allgemeine Geschäftsbedingungen für das CSR Studio ’26
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Erwerb von Tickets und die Teilnahme an der Veranstaltung „CSR Studio ’26“ am 13. November 2026 in der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg (nachfolgend „Veranstaltung“).
(2) Veranstalter und Vertragspartner der Teilnehmenden ist der D-A-CH Verband CSR Manager:innen e.V., Fürther Str. 64b, 90429 Nürnberg (nachfolgend „Veranstalter“). Die technische Abwicklung des Ticketverkaufs erfolgt über die inproma GmbH als Dienstleister des Veranstalters. Vertragliche Ansprüche aus dem Ticketerwerb und der Teilnahme bestehen ausschließlich gegenüber dem Veranstalter.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die hier vorliegenden AGB haben beim Ticketerwerb Vorrang vor den Geschäftsbedingungen der inproma GmbH.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tickets auf der Veranstaltungswebseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Mit Absenden der Buchung über die Anmelde- bzw. Ticketplattform gibt die/der Teilnehmende ein verbindliches Angebot zum Erwerb des ausgewählten Tickets ab.
(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang einer Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Der Versand einer automatischen Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
§ 3 Ticketkategorien und Preise
(1) Es werden folgende Ticketkategorien angeboten:
- Vollticket: 198 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Mitglieder-Ticket: Mitglieder des D-A-CH Verbands CSR Manager:innen e.V. erhalten ein kostenloses Ticket pro Person. Voraussetzung ist eine zum Zeitpunkt der Buchung und der Veranstaltung bestehende Mitgliedschaft.
- Ermäßigtes Ticket für IHK-Absolvent:innen: Absolvent:innen des IHK-Zertifikatslehrgangs „CSR Manager/in“ erhalten 50 % Rabatt auf den Ticketpreis. Der Veranstalter kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
(2) Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Ticketplattform ausgewiesene Preis.
(3) Ein Anspruch auf nachträgliche Gewährung von Ermäßigungen oder Freikontingenten besteht nicht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen nicht bei der Buchung angegeben und auf Verlangen nachgewiesen werden.
§ 4 Zahlung
(1) Der Ticketpreis ist mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung erfolgt über die auf der Ticketplattform angebotenen Zahlungsarten; die Abwicklung übernimmt die inproma GmbH.
(2) Bei Buchung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, zu zahlen.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, die Aushändigung bzw. Gültigkeit des Tickets vom vollständigen Zahlungseingang abhängig zu machen.
§ 5 Kein Widerrufsrecht
(1) Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für den ein spezifischer Termin vorgesehen ist. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Die Regelungen zur Stornierung nach § 6 bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Stornierung, Umbuchung und No-Show
(1) Für die Stornierung durch Teilnehmende gilt:
- Bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der Ticketpreis vollständig erstattet.
- Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt sowie bei Nichterscheinen (No-Show) erfolgt keine Erstattung des Ticketpreises.
(2) Respect Fee bei Freitickets: Wird ein kostenloses Ticket (insbesondere Mitglieder-Freiticket) gebucht und die/der Teilnehmende erscheint nicht zur Veranstaltung, ohne rechtzeitig — spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn — storniert zu haben, wird eine pauschale Ausfallgebühr („Respect Fee“) in Höhe von 50 % des regulären Volltickets in Rechnung gestellt. Die Respect Fee entfällt, wenn fristgerecht storniert oder eine Ersatzperson nach Absatz 3 benannt wurde. Sie dient dem Ausgleich für den reservierten, aber ungenutzten Platz, der anderen Interessierten dadurch nicht zur Verfügung stand. Der/dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Anstelle einer Stornierung kann die/der Teilnehmende bis 7 Tage vor der Veranstaltung eine andere Person als Ersatzteilnehmer:in benennen (Umbuchung). Die Benennung ist in Textform an den Veranstalter zu richten. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die Bedingungen der jeweiligen Ticketkategorie erfüllt.
(4) Stornierung und Umbuchung bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@csr-verband.org).
§ 7 Absage, Verlegung und Programmänderungen
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm, die Referent:innen und den Ablauf der Veranstaltung aus sachlichem Grund zu ändern, soweit dies für die Teilnehmenden zumutbar ist und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
(2) Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt oder verlegt werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Erkrankung wesentlicher Mitwirkender), wird der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich informieren.
(3) Im Fall einer Absage werden bereits gezahlte Ticketpreise erstattet. Bei einer Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin; alternativ können Teilnehmende innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Ersatztermins die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
(4) Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit nicht § 9 etwas anderes bestimmt.
§ 8 Pflichten der Teilnehmenden, Hausrecht
(1) Teilnehmende haben den Anweisungen des Veranstalters und des Veranstaltungsorts (IHK Nürnberg für Mittelfranken) sowie den geltenden Hausordnungen Folge zu leisten.
(2) Der Veranstalter bzw. der Veranstaltungsort ist berechtigt, Personen, die den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören oder gegen die Hausordnung verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
(3) Das Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Einlass. Eine Weitergabe zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, insbesondere der Weiterverkauf zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis, ist nicht gestattet.
§ 9 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(4) Für die Sicherheit mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeitszwecken angefertigt werden. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen sie ggf. erkennbar sind, im Rahmen der Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung durch den Veranstalter genutzt werden dürfen.
(2) Teilnehmende, die nicht abgebildet werden möchten, können dies dem Veranstaltungspersonal vor Ort mitteilen; der Veranstalter wird in zumutbarem Umfang darauf Rücksicht nehmen. Ein bereits erteiltes Einverständnis kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 11 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
(2) Ist die/der Teilnehmende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.